Rechtsprechung
SG Schwerin, 04.06.2015 - S 2 AL 54/11 |
Verfahrensgang
- SG Schwerin - S 2 AL 105/10
- SG Schwerin, 04.06.2015 - S 2 AL 54/11
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - L 11 SF 52/14
- BSG, 03.03.2016 - B 10 ÜG 22/15 B
Wird zitiert von ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 24.09.2015 - L 11 SF 52/14
Überlanges Gerichtsverfahren - Entschädigungsklage - sozialgerichtliches …
Für das Verfahren S 2 AL 54/11 zuvor S 2 AL105/10 (Sozialgericht A-Stadt) wird eine überlange Verfahrensdauer von 20 Monaten festgestellt.Auf das entsprechende Begehren der Klägerin mit Schreiben vom 14. und 25. Mai 2011 setzte das Sozialgericht das Verfahren unter dem neuen Aktenzeichen - S 2 AL 54/11 - fort und hörte die Beteiligten mit Schreiben vom 8. Juni 2011 zur Entscheidung durch Gerichtsbescheid mit der Gelegenheit zur Stellungnahme binnen eines Monats an.
festzustellen, dass das Verfahren S 2 AL 54/11 Sozialgericht A-Stadt 26 Monate überlang gewesen ist, und den Beklagten zu verpflichten, eine Entschädigung von 2.600 EUR zu zahlen.
Wegen der weiteren Einzelheiten des Sach- und Streitstandes wird Bezug genommen auf den Inhalt der Gerichtsakte und der beigezogenen Gerichtsakte des Ausgangsverfahrens des Sozialgerichts Schwerin - S 2 AL 54/11 (S 2 AL 105/10), die Gegenstand der mündlichen Verhandlung gewesen sind.